Glossar

A

Ambulante Pflege
Unter einer ambulanten Pflege versteht man, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung der Pflegeperson stattfindet. Die ambulante Pflege kann ein Pflegedienst oder auch eine Laienkraft, z. B. Pflegeperson als Angehöriger durchführen.


Behandlungspflege
Als Behandlungspflege wird eine Tätigkeit verstanden, wo auf ärztliche Anordnung Pflegekräfte aus dem Bereich Krankenpflege / Altenpflege Leistungen erbringen. Dazu gehören z. B. Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Blutdruckmessung, Blutzucker Messung, etc. Eine Behandlungspflege erfolgt in der Regel ambulant, kann aber auch stationär erfolgen.
 
Behinderungsgrad (GdB)
Ein Behinderungsgrad oder ein Grad der Behinderung zeigt an, welche Einschränkungen die Person auf das tägliche Leben hat. Behinderungsgrade werden durch einen Antrag beim Versorgungsamt festgestellt und begutachtet. Eine Schwerbehinderung liegt ab einen GdB von 50 vor. Zu dem Behinderungsgrad kann noch ein Zeichen gesetzt werden, z. B. G für Gehbehindert.
 
Betreutes Wohnen
Im Unterschied zu einem Pflegeheim, hat eine Person im betreuten Wohnen seine eigene Wohnung und kann jeder Zeit selbst entscheiden was er tut. Im betreuten Wohnens ist das Ziel, dass gerade pflegebedürftige Menschen noch ein eigenes und selbstständiges Leben führen können. Häufig sind betreute Wohnungen in oder in der Nähe von therapeutischen Einrichtungen. Ein gewerblicher Anbieter übernimmt z. B. den Einkauf gegen Entgelt; auch wird ein besonderer Service z. B. Reinigung, Notruf, etc. geboten.

Betreuung
Mit dem Pflegegrad bekommen Sie die Möglichkeit sich zusätzlich betreuen zu lassen, was durch die Pflegekasse bezahlt wird. Die Höhe der Betreuungsgelder hängen von Faktoren der Alltagskompetenz ab, die der MDK feststellt. Die Betreuung wird im Sozialgesetzbuch XI im Paragraph 45b geregelt.
 
C
Chronische Krankheiten
Eine chronische Krankheit ist eine Krankheit, welche dauerhaft besteht und behandelt wird. Auch ist eine ärztliche Kontrolle regelmäßig notwendig. Von einer chronischen Erkrankung spricht man immer dann, wenn der Verlauf mind. vier Wochen oder länger dauert und das eine dauerhafte Schädigung des Körpers zur Folge hat. Kann die Krankheitsursache nicht beseitigt werden bzw. eine Ausheilung der Krankheit ist nicht möglich, gilt diese als chronisch. z. B. Asthma, Diabetes Mellitus, multiple Sklerose, Rheuma, Morbus Chron, Alzheimer, usw.


Demenz
Eine Demenz wird als ein Defizit des Bewusstseins, der Emotionen sowie der Sozialkompetenz beschrieben. Heute geht man davon aus, dass die Diagnose aufgrund einer Erkrankung im Gehirn hervorgeht und unheilbar ist. Vor allem das Kurzzeitgedächtnis sowie die Sprache und Motorik sind am häufigsten betroffen. In vielen Fällen ist die Demenz eine Folge der Alzheimer-Krankheit und eine der häufigsten Ursachen für die Pflegebedürftigkeit.

E
Embolie
Bezeichnet den Verschluss eines Blutgefäßes das von einem Blutgerinnsel oder Fetttropfen verursacht wird. Dies kann zu einer Lungenembolie, Schlaganfall oder einer Thrombose führen. Häufig führen Erkrankungen am Herzen, Vorhofflimmern, Herzinfarkt oder rheumatische Erkrankungen zu einer Embolie. In manchen Fällen führt dies zum Tod oder häufiger zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit.

F
Familienhelfer für Altersverwirrte
1999 wurde die neue Berufsverzeichnung eingeführt und hat eine Abkürzung: FfA. Ein Familienhelfer unterstützt Angehörige in Familien, welche Pflegende eines Demenzerkrankten sind. Diese Menschen arbeiten entweder in Sozialstationen oder helfen in privaten Haushalten gegen ein Entgelt. Sie können die pflegenden Angehörigen gut entlasten. Die Finanzierung der Familienhelfer muss in der Regel selbst übernommen werden.

G
Geriatrie
Ist der Fachbegriff für die Altersheilkunde oder Altersheilmedizin. Hierbei handelt es sich um die Lehre von alternden Menschen. Der Begriff ist von Gerontologie - Altersforschung abgeleitet und befasst sich wissenschaftlich mit dem Altern.

Grundpflege
Die Grundpflege sind wiederkehrende Pflegeleistungen, welche die Körperpflege, Ernährung und die Mobilität betreffen.


Häusliche Pflege
Bei der häuslichen Pflege erhalten Senior*innen medizinisch-pflegerische Hilfe durch einen Pflegedienst in den eigenen vier Wänden und bei Bedarf auch Hilfe bei der Körperpflege, der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Einkauf oder dem Reinigen der Wohnung.
 Sie ist geeignet für Senior*innen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit, einer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause medizinisch versorgt und gepflegt werden müssen, diese Pflegemaßnahmen aber nicht selbst leisten können und auch keine andere im Haus lebende Person diese übernehmen kann.
Die Finanzierung der häuslichen Pflege muss ärztlich verordnet werden und wird je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Viele Pflegedienste bieten zudem weitere Leistungen an, die über den von der Pflegekasse finanzierten Rahmen hinausgehen (zum Beispiel Bettwäsche wechseln oder Briefkasten leeren).

Hausnotruf
Hierbei handelt es sich um eine Telefontechnik, welche mit einer Sozialstation, Altenheim oder anderen Einrichtungen verbunden ist. In der Regel hat die Pflegeperson um den Hals oder am Arm einen "Knopf" (den Notrufknopf), welcher per Funk mit dem Telefon verbunden ist. Im Notfall kann dieser gedrückt werden und der Pflegedienst kann schnell nach der Pflegeperson schauen. Eine solche sinnvolle Maßnahme hilft gerade alten Menschen, wenn sie zu Hause gestürzt sind oder sich in einer anderen Notlage befinden.

I 

Immobilität
Immobilität bedeutet, dass Menschen hauptsächlich ans Bett gebunden sind (Bettlägerigkeit). Aufgrund einer Bewegungseinschränkung oder einer Körper-/geistigen Behinderung können diese nicht mehr aufstehen.
 
Inkontinenz
Wird der Stuhl oder der Urin nicht mehr rechtzeitig zur Toilette gebracht, dann spricht man von einer Inkontinenz. Verantwortlich dafür sind meist bestimmte Krankheiten oder eine Demenz.
 
Intensivpflege
Gehört zur Krankenpflege und hat häufig die Notwendigkeit bei schwerem Organfehler (z. B. Herzfunktion, Lungenfunktion, Nierenfunktionen, etc.), das der Patient auf die Intensivstation gebracht werden muss. Hier wird intensiv gepflegt und mit Hilfe von Maschinen können Patienten z. B. künstlich beatmet werden.

K

Kurzzeitpflege
Bedeutet das Menschen, welche z. B. nach einem Unfall oder Krankheit das Krankenhaus verlassen haben für kurze Zeit, maximal vier Wochen, gepflegt werden. Dadurch sollen die Angehörigen entlastet werden. Die Kosten werden zum Teil durch die Pflegekasse übernommen, die Restkosten übernehmen die Angehörigen oder die Pflegebedürftigen selbst.
Für die Dauer von 56 Tagen im Jahr ist eine Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse möglich. Anspruch auf diese Kostenübernahme haben Senior*innen ab Pflegegrad 2, und zwar in Höhe 1.612 € pro Jahr. Der Zuschuss ist nur für die Pflegekosten vorgesehen.

L

Leistungsgruppe
Die Behandlungspflege, wie das Blutdruckmessen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Insulinspritzen verabreichen, Portversorgung und viele andere Bereiche werden von den Pflegekassen bezahlt und sind je nach Umfang des benötigten Fachwissens in 4 Kategorien eingeteilt, den sogenannten Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen 1 und 2 sind durch spezielle Zusatzqualifikationen durchführbar, die Leistungsgruppen 3 dürfen durch Altenpfleger ebenfalls ausgeführt werden, die Leistungsgruppe 4 obliegt aktuell einer Krankenschwester oder Krankenpfleger mit einem 3-jährigen staatlichen Examen. Veränderungen wird es durch die Angleichung der Pflegeberufe auf eine Stufe geben.

Leistungserbringer
Im deutschen Gesundheitssystem sind Leistungserbringer alle diejenigen, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen. Dazu gehören z.B. Ärzte, Pflegedienste oder Physiotherapeuten, aber auch Firmen wie wir. Wichtig: Jeder Leistungserbringer muss sich bei den Kassen qualifizieren. Der Begriff „Leistungserbringer“ ist unter anderem im Sozialgesetzbuch V Kapitel 4 ausgeführt.
Leistungsnachweis die vor Ort geleisteten Tätigkeiten werden täglich in einer Liste festgehalten und von der Pflegekraft mit seinem Handzeichen bestätigt. Die Liste wird am Ende des Monats seitens des Pflegeempfängers mit seiner Unterschrift bestätigt. Im Anschluss dient diese Liste zur Abrechnung mit den entsprechenden Pflege- und Krankenkassen. Die Leistungsnachweise werden sowohl für die Grund- als auch die Behandlungspflege jeden Monat neu ausgestellt.

Leberzirrhose
Entsteht häufig nach einer Infektion mit der Hepatitis B oder C Virus oder durch übermäßigen Alkoholkonsum (die Leber wird langsam zerstört). Der Krankheitsverlauf kann langsam über viele Jahre bis Jahrzehnte verlaufen.


MDK
Der „Medizinische Dienst der Krankenkassen“ begutachtet Patientinnen und Patienten im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen und trifft die Entscheidung über Pflegebedarf und Pflegegrad. In manchen Fällen entscheidet der MDK auch über die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln.

Metabolisches Syndrom
Wird häufig durch einen ungesunden Lebensstil verursacht und begünstigt die Erkrankung von schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes Mellitus Typ 2. Ein Mangel an Bewegung und ungesunde Ernährung sowie Fettleibigkeit führen zu schweren Störungen des Glukosestoffwechsels, der Fettstoffwechsel, Bluthochdruck und starkem Übergewicht.
 
Morbus Crohn
Dabei handelt es sich um eine chronische entzündliche Darmerkrankung. Der Krankheitsverlauf entwickelt sich schon in jungen Jahren.
 
Multiple Sklerose
Die Krankheit schädigt das zentrale Nervensystem, welches mit einer chronischen Entzündung einher geht. Die Krankheit verläuft in Schüben und beginnt meist in jungen Jahren. Die Ursachen sind bis heute ungeklärt. Mit Medikamenten wird versucht die Schübe aufzuschieben, was manchmal gelingt.

N

Nachtpflege
Es handelt sich um eine Einrichtung bei der Angehörige ihre Pflegebedürftigen über Nacht betreuen lassen können. Dies entlastet sie und wird meist vor einer vollstationären Unterbringung genutzt. Gerade während der Schlafenszeit kostet es den Angehörigen viel Kraft, welche für den Tag benötigt wird.

O

Osteoporose
Dabei handelt es sich um eine Erkrankung der Knochen, die häufig zu Brüchen führt. Osteoporose wird auch als Knochenschwund bezeichnet. Dabei nimmt die Knochendichte rapide ab. Zur Vorbeugung hilft die Zugabe von Vitamin D und eine ausgewogene Ernährung. Ältere Menschen können Vitamin D über die Haut nicht mehr so gut aufnehmen. 

P

Pflegegrade
Nach dem Pflegestärkungsgesetz wird die Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade eingeteilt und unterschieden:
Pflegegrad I – Selbstständigkeit geringfügig eingeschränkt
Pflegegrad II – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad III – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad IV – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad V – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Pflegegrad entscheidet darüber, in welchem Umfang pflegerische Hilfe in Anspruch genommen werden kann (Pflegesachleistung/Kombinationsleistung) und/oder wieviel Pflegegeld bezahlt wird.
Bitte beachten Sie: Ihr bewilligter Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt bei jedem Pflegegrad (I, II, III, IV oder V). Der Anspruch beträgt immer bis zu 40 Euro im Monat.
 
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Zusätze, die der Pflegempfänger zur Erleichterung des Pflegeprozesses anfordern kann. Die häufigsten Hilfsmittel sind Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle, Haltegriffe, aber auch Prothesen usw. Darüber hinaus kann man eine Vielzahl anderer Hilfsmittel zur Unterstützung erhalten. Üblicherweise werden diese vom Hausarzt verordnet und durch einen Pflegedienst bei einem Sanitätshaus in Auftrag gegeben.

Palliativmedizin
Ist ein Patient unheilbar und der tödliche Verlauf einer Krankheit scheint sicher, werden keine weiteren lebensverlängernden Maßnahmen mehr durchgeführt. Damit der Patient jedoch noch ein angenehmes Leben hat, wird eine ganz gezielte "Schmerztherapie" durchgeführt.
 
Patientenverfügung
Hierbei legt der Patient schriftlich fest (am besten vom Notar beglaubigt), was im Falle einer tödlichen Erkrankung mit ihm passiert (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen). Da in bestimmten Situationen der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, wird auf diese Verfügung zurückgegriffen.
 
Pflegebedürftigkeit
Personen, die laut Gesetz voraussichtlich mind. 6 Monate lang, wegen einer Krankheit oder Behinderung, Ihre normalen Aktivitäten des Lebens nicht mehr durchführen können und Hilfe benötigen.
 
Pflegegeld
Im Pflegefall kann man selbst entscheiden, ob über eine Pflegesachleistung (Pflegedienst) oder lieber von Angehörigen gepflegt werden will. Bei Pflege durch Angehörige erhält man ein Pflegegeld, welches wesentlich geringer ist als eine Pflegesachleistung.
 
Pflegekassen / Pflegeversicherung
Pflegekassen sind Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und in die gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert. Jeder Mensch, der privat oder gesetzlich versichert ist, ist gleichzeitig pflegeversichert und hat somit ein Anrecht auf Leistungen aus der Pflegekasse. Die privaten Krankenversicherungen führen private Pflegeversicherungen. Die Leistungen sind jedoch mit der Pflegekasse gleich.
 
Pflegegrade
Die Pflegebedürftigkeit wird je nach Schwere der Pflege zwischen Pflegestufe 1 - 5 unterteilt. Durch eine Begutachtung des med. Dienstes oder Mediprof (private Pflegeversicherungen) wird die Pflegestufe festgelegt. Der Leistungsumfang hängt von der Art der Pflege ab, wo diese durchgeführt wird und welche Pflegestufe festgesetzt worden ist.

Pflegestärkungsgesetz
Ein neuer Weg, der Pflege mehr Zeit und Geld für die Patienten zukommen zu lassen. Der erste Teil des Gesetzes ist bereits in Kraft getreten, an dem zweiten Teil wird aktuell noch verhandelt und ausgearbeitet.

Pflegestützpunkt
In der Pflegereform 2008 wurden für Angehörige "Pflegestützpunkte" errichtet, welche Auskunft über die Pflege geben, bei der Beantragung von Leistungen helfen und Weiterbildungsmaßnahmen für Angehörige regeln.

Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Zusätze, die der Pflegempfänger zur Erleichterung des Pflegeprozesses anfordern kann. Die häufigsten Hilfsmittel sind Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle, Haltegriffe, aber auch Prothesen usw. Darüber hinaus kann man eine Vielzahl anderer Hilfsmittel zur Unterstützung erhalten. Üblicherweise werden diese vom Hausarzt verordnet und durch einen Pflegedienst bei einem Sanitätshaus in Auftrag gegeben.

Rollator
Ist eine Gehhilfe auf Rädern und gibt älteren Menschen, welche Probleme beim Laufen haben Sicherheit und gleichzeitig unterstützt er die Fortbewegung (sich alleine weiterhin bewegen zu können). Er bietet die Möglichkeit sich darauf zu setzen und sich auszuruhen. Eine gute Alternative für "Gehstöcke". Die Anschaffung kann über eine Pflegekasse beantragt werden (Zuzahlung notwendig) oder kann selbst erworben werden.

Pflegedokumentation
stellt eine Zusammenstellung der Information des Pflegeempfängers dar. Die Sammlung wird von den Kranken- und Pflegekassen gefordert zur Sicherung der Qualität am Patienten. Diese wird regelmäßig im Auftrag durch den MDK überprüft und bewertet. Die Bewertung ist als Noten-bericht für jeden interessierten einsehbar. Zukünftig soll dieser Noten-bericht durch einen anderen Bericht ersetzt werden, in welcher Form ist aktuell noch nicht festgelegt, bis dahin gelten die alten Regelungen weiter.

Schlaganfall
Durch eine Hirnblutung oder Blutgerinnsel verursacht die Krankheit eine dauerhafte Behinderung und damit meistens eine Pflegebedürftigkeit. Es gibt verschiedene Arten von Schlaganfällen. Je schneller die Diagnose gestellt wird und erste Maßnahmen ergriffen werden, desto besser sind die Chancen auf Heilung.

Stationäre Pflege
Ist eine Versorgungseinrichtung für pflegebedürftige Menschen, welche 24-Stunden Hilfe benötigen (Angehöriger kann bei einer ambulanten Pflege nicht helfen oder es liegt eine Demenz vor).

SGB XI
Das elfte Buch des Sozialgesetzbuches regelt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel, wie sie mit der PflegeBox geliefert werden, erstattet zu bekommen.
Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zu Leistungen aus der Krankenversicherung brauchen Sie für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln (PflegeBox) kein Rezept, sondern müssen diesen Bedarf selbst beantragen.

SGB XII
Das zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches regelt die Leistungen der Sozialhilfe. Sie kommt u.a. zum Tragen, wenn zu pflegende Personen nicht pflegeversichert sind oder die Kosten für die Pflege die Zuwendungen der Pflegeversicherung überschreiten.



Tagespflege
Der Angehörige wird bei der Tagesarbeit entlastet oder kann die pflegebedürftige Person in eine Tageseinrichtung geben. Sehr häufig werden Demenzkranke stundenweise betreut (damit werden berufstätige Menschen z. B. entlastet).

Thrombus / Thrombose
Es handelt sich um ein Blutgerinnsel, welches sich durch eine Ablagerung in einer Vene oder Arterie bildet und die Blutbahn ganz oder teilweise verschließen kann. Im schlimmsten Fall kann es zum Absterben eines Beines (häufig sind die Beine betroffen) führen. Bewegung ist eine gute Vorsorgemöglichkeit.

V

Vorsorgevollmacht

Vorhofflimmern
Dabei handelt es sich um eine dauerhafte oder vorübergehende Herzrhythmusstörung.
Verordnungen
Der Pflegedienst handelt bei der Behandlungspflege, wie Tabletten stellen und verabreichen, Insulingabe, Wundverbände, An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen als ausführendes Organ des verschreibenden Arztes. Damit das gegenüber der Krankenkasse auch sichergestellt werden kann, stellt der Arzt eine Verordnung aus, die Sie mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen, damit die verordnete Behandlung durchgeführt werden darf.

Verhinderungspflege
Jedem Menschen mit einer Pflegestufe bekommt von der Pflegekasse jährlich einen Betrag neben allen weiteren Leistungen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag muss separat bei der Pflegekasse beantragt werden und kann zur Überbrückung der Zeit, indem die eingetragene Pflegeperson verhindert ist eingesetzt werden. Die Abwesenheit muss nicht tageweise sein, sie kann auch bei stundenweiser Abwesenheit eingesetzt werden.

W

Wohngruppen
Wie bei einer WG, teilen sich ältere und pflegebedürftige Menschen eine Wohnung. Eine Überwachung und Pflege wird von Wohlfahrtsverbänden durchgeführt. Die Wohngruppen werden mit der neuen Pflegereform finanziell gefördert.

Z
Zusätzliche Betreuungsleistung
Diese Leistungen können von jedem Menschen mit einen Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Betreuungsgelder hängen von Faktoren der Alltagskompetenz ab, die der MDK feststellt. Die Betreuung wird im Sozialgesetzbuch XI im Paragraph 45b geregelt. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse getragen. 
Die Leistungen beinhalten zum Beispiel Spazieren gehen, Biografiearbeit und Gespräche.  
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